FAQs: sonstige Themengebiete

Leitlinien für Bachelor-, Master-, Seminar- und Diplomarbeiten

Hier finden Sie formale Leitlinien für die Erstellung von Seminar- und Abschlussarbeiten an unserem Lehrstuhl.

Zugriff auf Datastream

  • Die Datenbank Thompson Datastream enthält vor allem Zeitreihen zu unterschiedlichen Wertpapieren und Derivaten.
  • Für Sie als Studierende der Universität Hamburg ist ein Zugriff vom CIP-Pool des DWP, Raum A 510 DWP, von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr möglich.
  • Den Benutzernamen und das Passwort für den Account können Sie im Sekretariat des Instituts zu den üblichen Sprechzeiten beantragen:
    • Dazu müssen Sie sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) identifizieren können,
    • sowie eine Erklärung unterzeichnen, aus der hervorgeht, dass Sie die Daten ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke nutzen,
    • Ihren Status als Studierende/r der Universität Hamburg nachweisen.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine persönliche Einführung in die Datenbank geben können. Wir verweisen stattdessen auf die Hilfefunktion und empfehlen Ihnen, sich schon vor ihrem Zugriff über die Datenbank zu informieren.

Zugriff auf Compustat Global

  • Die Datenbank Compustat Global enthält vor allem Bilanzzahlen und daraus abgeleitete Kennzahlen von Unternehmen.
  • Ein Zugriff auf den Datenterminal in Raum 2202, 2. Stock, Aufgang A, VMP 5, ist während der Bürozeiten (in der Regel zwischen 9-16 Uhr) nach vorheriger Anmeldung bei einem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder im Sekretariat möglich.
  • Geben Sie in Ihrer eMail bitte den Grund ihrer Datenabfrage und eine von Ihnen gewünschte Startzeit des Zugriffs an.
  • Sie bekommen dann eine Rückmeldung, wann ein Zugriff für Sie tatsächlich möglich ist.
    • Bei Ihrem ersten Zugriff müssen Sie sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) identifizieren können sowie
    • eine Erklärung unterzeichnen, aus der hervorgeht, dass Sie die Daten ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke nutzen. Hierfür ist auch die Vorlage des gültigen Studierendenausweises notwendig.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine persönliche Einführung in die Datenbank geben können. Wir verweisen stattdessen auf die Hilfefunktion und empfehlen Ihnen, sich schon vor Ihrem Zugriff über die Datenbank zu informieren.

Gutachten für Auslandsaufenthalte

  • Sie können von uns ein Gutachten erhalten, wenn Sie bei uns mindestens eine Prüfungsleistung erfolgreich absolviert haben. Wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl, der die Prüfungsleistung abgenommen hat und bitte nicht an beide Lehrstühle parallel !
  • Melden Sie sich bitte spätestens drei Wochen vor der Abgabefrist Ihres Gutachtens.
  • Das Gutachten wird verschlossen an die über den Auslandsaufenthalt entscheidende Stelle geschickt -- geben Sie uns deshalb mit Ihrer Anfrage unbedingt die Adresse und Ansprechperson an. Der/die Studierende erhält keine Kopie.
  • Fügen Sie Ihrer formlosen Anfrage bitte folgende Unterlagen bzw. Informationen bei:
    1. aktueller Lebenslauf
    2. aktueller Notenauszug
    3. welche Prüfungsleistung haben Sie wann und mit welchem Ergebnis bei uns erzielt?
    4. bei Studierenden des Diplomstudiengangs: Vordiplomszeugnis

Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland

    Verfahrensweise:

    Anerkennung möglich während der Sprechzeiten von Herrn Professor Drobetz. Bitte bringen Sie  möglichst aussagekräftigen Unterlagen zur Vorlesung (Anzahl der Semesterwochenstunden, Klausurdauer, Syllabus, aus dem Umfang und Inhalt der Vorlesung hervorgehen, Literaturgrundlagen, Gliederung, Transcript of Records, Antrag auf Anerkennung Herunterladen im PDF-Format, Flex-Now-/STiNE-Auszug) mit. Den Antrag auf Anerkennung füllen Sie bitte soweit aus wie möglich.

    Die Unterlagen können Sie auch bei Frau Kourieh, entweder per eMail oder persönlich während ihrer Sprechzeiten, einreichen. Frau Kourieh prüft die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit hin und bittet Sie, gegebenenfalls Unterlagen nachzureichen. Der Antrag wird dann so schnell wir möglich bearbeitet.

    Für Anfragen vor bzw. während des Auslandsaufenthaltes: Es werden erst in dem Moment Anfragen bearbeitet und beantwortet, in dem die o.g. Informationen zu den Vorlesungen vorliegen.

    Bitte beachten Sie:

    • Wir erkennen Leistungen aus dem Ausland für die SBWL "Bankbetriebslehre und Finanzierung" und die ABWL "Finanzierung" an.
    • Zuständigkeit für die Anerkennung:

    Prof. Drobetz:

    • Finanzierung, SBWL /  Finanzierung, ABWL
    • Unternehmensfinanzierung
    • Schiffsfinanzierung

    Prof. Nöth:

    • Finanzierung ABWL
    • Bankbetriebslehre inkl. Risikomanagement
    • Behavioral Finance
    • Law & Finance
    • Kurse, über die vorher mit dem jeweiligen Lehrstuhl eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, werden in jedem Fall anerkannt. Wenn Sie sich erst später, z.B. nach Ende des Auslandsaufenthalts, um eine Anerkennung bemühen, riskieren Sie einen ablehnenden Bescheid, wenn die inhaltlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Klausureinsicht

    Die Möglichkeit zur Klausureinsicht ist ein Angebot an Sie, die erzielte Punktzahl und Note nachzuvollziehen, um daraus für zukünftige Klausuren zu lernen.

    • Wenige Wochen nach der Bekanntgabe der Klausurergebnisse können Sie Ihre Klausur einsehen. Bitte melden Sie sich dazu im Sekretariat an.
    • Vor der Aushändigung Ihrer Klausur müssen Sie sich mit einem amtlichen Lichtbilddokument (z.B. Personalausweis) und Ihrem Studierendenausweis identifizieren.
    • Falls Sie mit der Bewertung Ihrer Klausur nicht einverstanden sind, sollten Sie sich zunächst die Bewertung erläutern lassen.
    • Wenn Sie eine Nachkorrektur beantragen, sollten Sie zunächst genau angeben, warum Sie die Nachkorrektur beantragen. Dann wird die gesamte Klausur erneut korrigiert. Hierdurch kann sich Ihre Note verbessern, gleich bleiben oder verschlechtern.